Recht
Nebentätigkeit als Physiotherapeut: Was dein Arbeitsvertrag erlaubt
Die häufigste Frage vor dem ersten Einsatz: Darf ich das überhaupt? In den allermeisten Fällen ja. Es gibt aber drei Stellen, an denen es kippen kann.
Der Grundsatz: erlaubt, solange der Hauptjob nicht leidet
Deine Freizeit gehört dir. Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit wäre ein Eingriff in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit und hält vor Gericht in der Regel nicht stand. Was Arbeitgeber sehr wohl dürfen: eine Nebentätigkeit an ihre Zustimmung koppeln, und diese Zustimmung verweigern, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen.
Praktisch heißt das: Eine Klausel wie "Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber vorher anzuzeigen und bedürfen seiner Zustimmung" ist üblich und wirksam. Die Zustimmung darf aber nicht willkürlich verweigert werden.
Die drei Punkte, an denen es wirklich hakt
1. Arbeitszeitgesetz
Das ist der harte Faktor, den viele unterschätzen. Das Arbeitszeitgesetz rechnet alle Tätigkeiten zusammen, nicht pro Arbeitgeber. Die Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden nicht überschritten werden. Dazu kommt eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.
Ein Wochenendeinsatz ist damit meist unproblematisch. Ein Ergonomie-Termin am Dienstagabend nach einem vollen Praxistag kann dagegen die Ruhezeit reißen, wenn du am Mittwoch früh wieder anfängst.
2. Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses gilt ein Wettbewerbsverbot. Behandlungen in einer anderen Praxis im selben Einzugsgebiet sind der klassische Konfliktfall, erst recht, wenn du dort Patienten deines Arbeitgebers siehst.
Genau deshalb sind die Einsätze in diesem Pool anders zugeschnitten: Turnier- und Spieltagsbetreuung, betriebliche Gesundheitsförderung, Messe-Einsätze, Lehre und Remote-Projekte laufen nicht über die Kassenzulassung deiner Praxis und stehen ihr in aller Regel nicht im Wettbewerb.
3. Urlaub und Krankheit
Im Urlaub gilt: Erholungszweck darf nicht gefährdet werden. Ein einzelner Turniertag ist etwas anderes als zwei Wochen durcharbeiten. Bei Krankschreibung gilt schlicht Finger weg. Wer krankgeschrieben ist und nebenbei arbeitet, riskiert die Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung, und zwar unabhängig davon, wie leicht die Tätigkeit war.
Wie du es praktisch angehst
- Vertrag lesen. Suche nach den Stichworten Nebentätigkeit, Nebenbeschäftigung oder Wettbewerbsverbot.
- Kurz schriftlich anzeigen. Drei Sätze reichen: Art der Tätigkeit, ungefährer Umfang, Bestätigung, dass Arbeitszeitgesetz und betriebliche Interessen gewahrt bleiben. Schriftlich, weil du sonst im Streitfall nichts in der Hand hast.
- Antwort abwarten und ablegen. Auch eine formlose Zustimmung per E-Mail ist ein Nachweis.
Formulierungshilfe: "Hiermit zeige ich eine geringfügige selbständige Nebentätigkeit im Bereich Prävention und Sportbetreuung an. Der Umfang liegt bei etwa ein bis zwei Tagen im Monat, überwiegend an Wochenenden. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes werden eingehalten, betriebliche Interessen sind nicht berührt."
Sonderfall öffentlicher Dienst
Arbeitest du in einer Klinik nach TVöD oder TV-L, gelten strengere Regeln. Dort ist die Anzeige verpflichtend und die Genehmigung kann an weitere Bedingungen geknüpft sein. Kläre das vor dem ersten Einsatz mit der Personalabteilung, nicht danach.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Arbeitsvertrags wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft.
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