Prävention

Betriebliche Gesundheitsförderung: Der Einstieg für Physios

Firmen geben viel Geld für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden aus. Der Zugang ist einfacher als gedacht, hängt aber an einem Zertifikat.

Lesezeit 6 Minuten · Zuletzt geprüft im August 2026

Warum Firmen kaufen

Rückenbeschwerden sind einer der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeitstage. Für Arbeitgeber ist Prävention deshalb kein Wohlfühlthema, sondern eine Rechnung. Dazu kommt ein steuerlicher Anreiz: Arbeitgeber können pro Mitarbeitendem und Jahr 600 € für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen steuer- und beitragsfrei aufwenden.

Für dich heißt das: Es gibt ein Budget, und es gibt einen Grund, es auszugeben.

Die vier typischen Formate

FormatDauerÜbliches Honorar
Gesundheitstag, Aktionsstand1 Tag400 bis 700 €
Rückenschule als Kursreihe8 bis 10 Einheiten60 bis 100 € je Einheit
Ergonomie am Arbeitsplatzje Arbeitsplatz 30 bis 45 Min.80 bis 120 € je Stunde
Vortrag oder Workshop60 bis 120 Min.250 bis 500 €

Die ZPP-Zertifizierung, der eigentliche Türöffner

Kurse nach Paragraf 20 SGB V werden von den Krankenkassen bezuschusst, wenn sie über die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft und zertifiziert sind. Für Firmen ist das der entscheidende Punkt, weil erst damit die steuerfreie Behandlung und die Kassenbeteiligung sauber greifen.

Als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut erfüllst du die fachliche Grundqualifikation in der Regel bereits. Du brauchst zusätzlich ein geprüftes Kurskonzept. Zwei Wege führen dahin: ein Lizenzkonzept eines Anbieters übernehmen, das ist schneller und kostet meist zwischen 300 und 800 €, oder ein eigenes Konzept einreichen, das ist aufwendiger, gehört dann aber dir.

Wie du an die ersten Kunden kommst

Preisfalle vermeiden: Rechne Vorbereitung, Anfahrt und Material ein, bevor du einen Stundensatz nennst. Ein Gesundheitstag mit acht Stunden vor Ort bedeutet realistisch zehn bis elf Stunden Aufwand. Ein Tagespauschale ist für beide Seiten ehrlicher als ein Stundensatz.

Hinweis

Angaben zu Zertifizierung, Förderfähigkeit und steuerlichen Regelungen geben den Stand von August 2026 wieder und ersetzen keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zur Prüfung von Präventionskursen erteilt die Zentrale Prüfstelle Prävention, zu steuerlichen Fragen eine Steuerberatung.

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